Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Relevant bei Vertragsabschluss

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Transport- und sonstige Leistungen

1. Begriffsbestimmungen

Die folgenden Begriffsbestimmungen gelten für die nachstehend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für den Transportvertrag sowie für sonstige Leistungen zwischen Ihnen und uns massgebend sind.

«wir», «uns», «unser» und TNT / TNT SWISS POST 
bedeutet TNT / TNT SWISS POST und ihre Konzerngesellschaften («TNT» / «TNT SWISS POST») sowie die Mitarbeiter, Vertreter und unabhängigen Subunternehmer von TNT / TSP.

«Sie» und «Ihr»  
bedeutet der Absender oder Versender.

«Transport»  
bezieht sich auf alle betrieblichen Vorgänge und sämtliche Dienstleistungen, die wir im Zusammenhang mit der Beförderung der Sendung erbringen.

«Sonstige Leistungen»
bedeutet alle von uns erbrachten Leistungen mit Ausnahme des Transports von Sendungen einschliesslich unter anderem der Lagerung, des Sortierens, der Zusammenlegung, des Verpackens und der Installation und einschliesslich von Mehrwert- und Transportmanagementleistungen.

«Sendung»  
bedeutet Güter oder Dokumente jeglicher Art (lose oder in einem oder mehreren Packstücken), die wir zum Transport von einer Adresse zu einer anderen angenommen haben oder für die wir uns zur Erbringung sonstiger Leistungen im Rahmen unseres Frachtbriefs oder auf sonstige Weise verpflichtet haben.

«Verbotene Gegenstände»  
bezieht sich auf sämtliche Güter oder Materialien, deren Transport in einem der Länder, in oder über dem die Sendung befördert wird, per Gesetz oder Verordnung oder durch eine sonstige Vorschrift verboten ist.
 

2. Ihre Vertragspartei

Sie schliessen den Transport- oder sonstigen Leistungsvertrag mit dem Unternehmen TNT / TSP oder mit einer Tochtergesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen von TNT / TSP ab, das oder die Ihre Sendung zum Transport bzw. zur Erbringung sonstiger Leistungen annimmt. Sie sind damit einverstanden, dass wir den Vertrag über den Transport oder über sonstige Leistungen ganz oder teilweise und zu von uns festgesetzten Bedingungen an einen Subunternehmer vergeben.
 

3. Ihr Einverständnis mit Unseren Geschäftsbedingungen

Indem Sie uns Ihre Sendung anvertrauen, akzeptieren Sie die im Frachtbrief und/oder im Transportvertrag und/oder im Vertrag über die Erbringung sonstiger Leistungen dargelegten Geschäftsbedingungen im eigenen Namen und/oder im Namen aller sonstigen Personen, die ein Interesse an der Sendung oder der Erbringung sonstiger Leistungen haben, unabhängig davon, ob Sie die Vorderseite unseres Frachtbriefs unterzeichnet haben oder nicht. Unsere Geschäftsbedingungen erstrecken sich auch auf sämtliche Personen, die wir zum Abholen, Befördern oder Zustellen Ihrer Sendung einsetzen, sowie auf unsere Mitarbeiter, Mitglieder der Geschäftsleitung und Vertreter, und diese können sich auch darauf berufen. Nur von uns ermächtigte Handlungsbevollmächtigte können diese Geschäftsbedingungen schriftlich ändern. Wenn Sie uns bei Übergabe der Sendung mündlich oder schriftlich Anweisungen erteilen, die mit unseren Bedingungen im Widerspruch stehen, sind wir nicht an diese Anweisungen gebunden.
 

4. Vertragsumfang

4.1. Selbst wenn der Transport der Sendung Teil eines anderen Vertrags zwischen Ihnen und uns ist, gelten die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für den zwischen Ihnen und uns bezüglich aller vertraglich vereinbarten Transporte von Gütern abgeschlossenen Vertrag.

 

4.2. Durch den Abschluss eines Vertrags über den Transport von Gütern mit uns akzeptieren Sie, dass:

 

  • der Vertrag einen Vertrag über den Transport von Gütern auf dem Strassenweg darstellt, sofern der Transport der Sendung tatsächlich über die Strasse erfolgt;
  • der Vertrag einen Vertrag für den Transport von Gütern auf dem Luftweg darstellt, sofern der Transport der Sendung tatsächlich auf dem Luftweg erfolgt;
  • der Vertrag einen Vertrag über den Transport von Gütern auf dem Seeweg darstellt, sofern der Transport der Sendung tatsächlich auf dem Seeweg erfolgt;
  • der Vertrag einen Vertrag über die Erbringung sonstiger Leistungen darstellt, wenn er sich nicht auf Transportleistungen bezieht.
     

5. Gefahrgut und Sicherheit

5.1. Mit Ausnahme der in den Artikeln 5.2 und 5.3 beschriebenen Umstände transportieren wir kein Gefahrgut, das unserer eigenen Meinung nach gefährlich ist, einschliesslich unter anderem von Gefahrgut, das in folgenden Dokumenten spezifiziert wird: International Civil Aviation Organisation (ICAO) Technical Instructions; International Air Transport Association (IATA) Dangerous Goods Regulations; International Maritime Dangerous Goods (IMDG) Code, Europäischer Vertrag für den internationalen Transport von Gefahrgut auf dem Strassenweg (ADR), Verordnungen oder sonstige nationale oder internationale Bestimmungen für den Transport von Gefahrgut oder für die Erbringung von sonstigen Leistungen in Bezug auf Gefahrgut, und wir erbringen keine sonstigen Leistungen in Bezug auf solche Gefahrgüter.
 

5.2. Wenn Sie bei TNT / TSP den Status eines «approved customer» haben, können wir nach eigenem Ermessen in einigen Ländern bestimmte Gefahrgüter zur Beförderung oder zur Erbringung sonstiger Leistungen annehmen. Dieser Status muss in diesem Fall schriftlich von uns erteilt werden, bevor wir die Sendung annehmen können. Wir übernehmen Ihr Gefahrgut nur, wenn es den dafür geltenden Vorschriften (siehe Artikel 5.1) und unseren Anforderungen entspricht. Genauere Angaben über unsere Anforderungen sowie darüber, wie Sie den Status eines «approved customer» beantragen können, erhalten Sie bei unseren Geschäftsstellen. Wir stellen Ihnen bei der Annahme Ihrer Sendung einen Gefahrgut-Zuschlag in Rechnung.
 

5.3. Bestimmte Gefahrgüter sind von den vorgenannten «approved customer»-Anforderungen befreit. Nähere Informationen dazu erhalten Sie von unseren TNT- / TSP-Geschäftsstellen.
 

5.4. Sie müssen sicherstellen und bestätigen hiermit, indem Sie unseren Frachtbrief ausfüllen oder eine Sendung bei uns einreichen, dass Ihre Sendung keine im ICAO Anhang 17 oder in sonstigen nationalen oder internationalen Bestimmungen, die die Flugsicherheit regeln, spezifizierten verbotenen Gegenstände enthält. Sie müssen uns auf dem Frachtbrief oder sonstigen Begleitdokument eine vollständige Beschreibung des Sendungsinhalts angeben und werden durch diese Angaben nicht von Ihrer Haftung und Verantwortlichkeit entbunden.
 

5.5. Wir unterziehen von uns transportierte oder abgefertigte Sendungen möglicherweise einer Sicherheitsprüfung, bei der unter anderem auch Röntgengeräte sowie Methoden zur Aufspürung von Sprengstoffen und sonstige Sicherheitsprüfungsmethoden zum Einsatz kommen können, und Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Sendung geöffnet und der Inhalt während des Transports aus Sicherheitsgründen überprüft werden kann.
 

5.6. Sie erklären hiermit, dass Sie die Sendung in sicheren Räumlichkeiten zum Versand oder zur Erbringung sonstiger Leistungen durch uns fertig gemacht haben, wobei Sie von verlässlichem bei Ihnen beschäftigtem Personal unterstützt wurden, und dass die Sendung während der Vorbereitung, der Lagerung und der Beförderung unmittelbar vor der Annahme der Sendung zum Transport oder zur Erbringung sonstiger Leistungen bei uns vor unbefugten Eingriffen geschützt wurde.
 

5.7. Wir nehmen keine Sendungen entgegen, die verbotene Gegenstände enthalten.
 

5.8. Wir sind eventuell verpflichtet, Informationen einschliesslich Ihrer personenbezogenen Daten für Ihre Sendung aus Steuer- und/oder Sicherheitsgründen an Behörden im Zielland der Sendung oder an Behörden in Transitländern weiterzugeben.
 

6. Ausfuhrkontrollen

6.1. Sie übernehmen die Verantwortung für alle massgeblichen Ausfuhrkontrollbestimmungen einschliesslich unter anderem aller Vorschriften, die den unbefugten Handel mit militärischen und sonstigen strategischen Gütern und Leistungen sowie Finanz- oder Handelsgeschäfte mit namentlich aufgeführten Personen und Organisationen in Ländern verbieten, aus denen oder durch oder in die Ihre Sendung eventuell befördert wird, und aller Vorschriften, die Bedingungen festlegen, unter denen bestimmte Technologien, Informationen und Waren in oder durch Länder bzw. aus Ländern transportiert werden dürfen, aus denen oder durch oder in die Ihre Sendung eventuell befördert wird, und Sie garantieren deren Einhaltung.
 

6.2. Sie gewährleisten ebenfalls, dass Sie uns keine Sendung übergeben, wenn Sie oder eine an der Sendung beteiligte Partei in einem Sanktionsprogramm der Vereinten Nationen oder in einem regionalen oder nationalen Programm zu deren Umsetzung und/oder Ergänzung oder in Vorschriften über autonome Massnahmen aufgeführt sind.
 

6.3. Sie verpflichten sich, Sendungen kenntlich zu machen, die Ausfuhrkontrollen unterliegen, und uns alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen zukommen zu lassen.
 

6.4. Sie sind dafür verantwortlich, auf Ihre Kosten festzustellen, welche Aus- und Einfuhrgenehmigungen für eine Sendung erforderlich sind, alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen und sicherzustellen, dass der Empfänger nach dem Recht der Herkunfts- und Zielländer und aller sonstigen Länder, die sich für die Güter zuständig erklären, zugelassen ist.
 

6.5. Wir übernehmen Ihnen oder sonstigen Personen gegenüber keine Haftung für Ihre Verstösse gegen Ausfuhrkontrollbestimmungen, Sanktionen, einschränkende Massnahmen und Embargos.
 

7. Berechtigung zur Prüfung

7.1. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir oder staatliche Behörden einschliesslich von Zoll- und Sicherheitsbehörden Ihre Sendung jederzeit öffnen und prüfen dürfen.
 

8. Berechnung der Transportdauer und Versandweg von Sendungen

Wochenendtage, offizielle Feiertage, Bank Holidays, Verzögerungen aufgrund der Zollabfertigung, Verzögerungen aufgrund der Einhaltung verbindlicher örtlicher Sicherheitsbestimmungen oder aufgrund von sonstigen Ereignissen ausserhalb unseres Einflussbereichs werden bei der Angabe der Gesamtlieferzeiten in unserer veröffentlichen Literatur nicht berücksichtigt. Der Versandweg und die Methode für den Transport Ihrer Sendung liegen in unserem freien Ermessen.
 

9. Zollabfertigung

9.1. Falls eine Zollbehörde zusätzliche Unterlagen zur Bestätigung der Einfuhr-/Ausfuhrerklärung oder unseres Zollabfertigungsstatus verlangt, sind Sie dafür verantwortlich, die verlangten Unterlagen auf Ihre Kosten vorzulegen.
 

9.2. Sie bestätigen, dass alle Erklärungen und Angaben, die Sie in Bezug auf den Export und Import der Sendung abgeben bzw. machen, wahrheitsgetreu und zutreffend sind. Sie erklären, dass Sie das Risiko einer Zivilklage und/oder strafrechtlichen Verfolgung eingehen, falls Sie unwahre oder betrügerische Angaben über die Sendung oder ihren Inhalt machen, was dazu führen kann, dass Ihre Sendung verwirkt oder verkauft wird. Sofern wir Ihnen eventuell freiwillig bei den erforderlichen Zoll- oder anderweitigen Formalitäten behilflich sind, erbringen wir diese Hilfeleistungen auf Ihr alleiniges Risiko. Sie verpflichten sich, uns von sämtlichen Forderungen freizustellen, die eventuell aufgrund der Angaben, die Sie uns gegenüber gemacht haben, geltend gemacht werden, sowie alle damit verbundenen Kosten zu übernehmen und sämtliche Verwaltungsgebühren zu bezahlen, die wir Ihnen eventuell für die in diesem Artikel dargelegten Leistungen in Rechnung stellen.
 

9.3. Alle Zollgebühren, Abgaben (gegebenenfalls einschliesslich unter anderem von Mehrwertsteuer), Bussen, Lagergebühren oder sonstigen Kosten, die uns infolge der Massnahmen von Zoll- oder anderen staatlichen Behörden entstehen, oder aufgrund der Tatsache, dass Sie und/oder der Empfänger es versäumen, die entsprechenden Dokumente vorzulegen und/oder die erforderliche Lizenz oder Genehmigung einzuholen, gehen zu Ihren Lasten oder zu Lasten des Sendungsempfängers. Falls wir beschliessen, die angefallenen Kosten dem Empfänger zu berechnen und dieser sich weigert, diese zu bezahlen, verpflichten Sie sich, uns diese zusammen mit unseren Kosten für den zusätzlich entstandenen Verwaltungsaufwand sowie alle zusätzlichen Auslagen zu bezahlen, die uns eventuell entstehen. Sie haben uns auf erstes Verlangen eine angemessene Garantie für alle Zollgebühren, Abgaben, Bussen, Lagergebühren oder sonstigen in diesem Artikel aufgeführten Auslagen zu liefern.
 

9.4. Wir werden uns bemühen, alle Zollabfertigungsformalitäten für Ihre Sendung zu beschleunigen, wir haften jedoch nicht für Verzögerungen, Verluste oder Schäden, die durch das Eingreifen von Zoll- oder anderen Behörden entstehen.
 

10. Falsche Adressen und Postfachnummern

10.1. Wenn wir eine Sendung aufgrund einer falschen Adresse nicht zustellen können, werden wir uns in angemessenem Umfang bemühen, die richtige Adresse ausfindig zu machen. Wir werden Sie über die Korrektur informieren und die Sendung an die richtige Adresse ausliefern oder dies versuchen, wobei jedoch zusätzliche Kosten anfallen können.
 

10.2. Lieferungen an Postfächer werden nur in einer begrenzten Anzahl von Ländern angenommen (die Liste dieser Länder ist bei der Tochtergesellschaft oder bei dem verbundenen Unternehmen oder bei der Niederlassung von TNT / TSP erhältlich, die bzw. das Ihre Sendung zum Transport annimmt), wobei die Telefonnummer des Empfängers angegeben werden muss. Für den Fall, dass wir die Sendung beim ersten Versuch nicht zustellen können, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir die Sendung per Post an den Empfänger schicken können und dass der Nachweis des Postversands als Zustellungsnachweis gilt.
 

11. Lieferung Ihrer Sendung

11.1. Wenn wir die Zustellung einer Sendung aus irgendeinem Grund nicht vornehmen können, werden wir versuchen, eine Mitteilung über die versuchte Zustellung und den Aufenthaltsort der Sendung an der Adresse des Empfängers zu hinterlassen. Wenn die Zustellung nach einem zweiten Versuch durch uns nicht erfolgt ist oder wenn der Empfänger die Annahme verweigert, werden wir versuchen, Sie zu kontaktieren, um die Vorgehensweise mit Ihnen zu besprechen. Sie verpflichten sich, uns sämtliche Kosten zu erstatten, die uns bei der Weiterleitung, Entsorgung oder Rücksendung der Sendung entstehen, sowie unsere eventuellen Kosten für einen dritten oder weiteren Zustellungsversuch und für die vereinbarten weiteren Massnahmen. Wenn wir innerhalb einer angemessenen Frist nach unserem zweiten Zustellungsversuch keine Anweisungen von Ihnen oder vom Empfänger erhalten, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir den Inhalt der Sendung vernichten oder verkaufen können, ohne dass Ihnen gegenüber eine weitere Verpflichtung besteht.
 

Besondere Lieferanweisungen

11.2. Sie oder der Empfänger einer Sendung können uns (über eine TNT- / TSP-Website oder auf sonstigem Weg) besondere Anweisungen zur Zustellung der Sendung an einen anderen Ort bzw. eine andere Person (z. b. einen Nachbarn und/oder eine Adresse in der Nachbarschaft) erteilen oder der Empfänger kann seinen Wunsch äussern, die Sendung von einem von uns genehmigten Ort abzuholen. Wenn Sie besondere Lieferanweisungsleistungen anfordern und wir uns bereit erklären, diese zu erbringen, gelten die folgenden Bestimmungen:

 

11.2.1. Wenn wir einen Zustellungsbeleg vorlegen, auf dem die alternative Person bzw. der alternative Lieferort aufgeführt ist, gilt dies als Zustellungsnachweis für die Sendung.

 

11.2.2. Wir haften nicht für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die aufgrund unserer Ausführung Ihrer besonderen Lieferanweisungen entstehen.

 

11.2.3. Sie müssen uns von sämtlichen Forderungen, Kosten und Aufwendungen und von jeglicher Haftung (einschliesslich angemessener Anwaltskosten) freistellen, die aufgrund des Verlustes oder der Beschädigung von Sendungen infolge der Erbringung dieser besonderen Lieferanweisungsleistungen entstehen. Wir behalten uns ausserdem das Recht vor, Ihnen eine Verwaltungsgebühr für die Erbringung dieser besonderen Lieferanweisungsleistungen zu berechnen.
 

12. Ihre Verpflichtungen

Sie geben uns gegenüber die folgenden Erklärungen und Zusicherungen ab:
 

12.1. Der Inhalt der Sendung (einschliesslich unter anderem des Gewichts und der Stückzahl) wurde auf unserem Frachtbrief richtig angegeben, er wurde richtig beschriftet und die Etiketten wurden von Ihnen sicher und gut sichtbar auf der äusseren Oberfläche der Sendung angebracht, die für uns gut sichtbar ist.
 

12.2. Die Kontaktdaten des Empfängers wurden vollständig, richtig und lesbar in unseren Frachtbrief eingetragen und auf einem Adressetikett angebracht, das von Ihnen sicher an einer gut sichtbaren Stelle auf der äusseren Oberfläche der Sendung befestigt wurde, die für uns gut sichtbar ist.
 

12.3. Der Inhalt der Sendung wurde von Ihnen sicher und sorgfältig vorbereitet und verpackt, um ihn gegen die gewöhnlichen Risiken des Transports oder der Erbringung sonstiger Leistungen durch uns einschliesslich des damit verbundenen Sortier- und/oder Abfertigungsprozesses zu schützen.
 

12.4. Sie haben das Gewicht der Sendung richtig angegeben und Sie werden alle besonderen Ausrüstungsgegenstände bereitstellen, die wir eventuell zum Ver- oder Entladen der Sendung in unseren Fahrzeugen bzw. aus diesen benötigen.
 

12.5. Sie haben ein Schwergewichtsetikett sicher an einer gut sichtbaren Stelle auf der äusseren Oberfläche der Sendung befestigt, die für uns gut sichtbar ist, wenn ein Packstück 30 kg oder mehr wiegt.


12.6. Der Inhalt der Sendung fällt unter keine Beschränkung durch die IATA, ICAO, IMDG oder ADR und es handelt sich dabei nicht um verbotene Gegenstände, und weder Sie noch der Empfänger sind bzw. ist eine Person oder Organisation, mit der wir oder Sie nach geltendem Recht keine Geschäfte tätigen dürfen.


12.7. Wenn Sie uns aufgefordert haben, unsere Rechnung an den Empfänger oder einen Dritten zu richten, und wenn der Empfänger oder Dritte uns nicht umgehend bezahlt, werden Sie unsere Rechnung zuzüglich einer Verwaltungsgebühr innerhalb von 7 Tagen ab der Zustellung unserer Rechnung umgehend in voller Höhe begleichen.


12.8. Es wurden alle massgeblichen Rechtsvorschriften eingehalten.


12.9. Sie haben der Sendung die richtige Handelsrechnung für die Sendung beigelegt (unter Angabe der richtigen Rechnungsanschrift mit der massgeblichen Umsatzsteuernummer, einer richtigen und klaren Beschreibung der Ware und den ersten 6 Stellen des HS-Codes).


12.10. Sie haben alle angemessenen Vorkehrungen getroffen, um alle Abkommen, Richtlinien und Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten, einschliesslich der Verschlüsselung der personenbezogenen Daten, wenn dies machbar ist, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten im Falle des Verlustes oder der Falschlieferung einer Sendung zu gewährleisten.


12.11. Der Wert jeder Sendung beträgt nicht mehr als 25'000 Euro.

Sie verpflichten sich, uns von jeglicher Haftung freizustellen, die uns eventuell entsteht, sowie von sämtlichen Kosten, Schäden oder Aufwendungen einschliesslich von Rechtskosten, die uns gegenüber Ihnen oder sonstigen Personen entstehen, weil Sie eine dieser Gewährleistungen oder Zusicherungen verletzt haben, selbst wenn wir versehentlich eine Sendung annehmen, die gegen eine Ihrer Verpflichtungen verstösst.
 

13. Umfang unserer Haftung

Haftung für Transportleistungen


13.1. Vorbehaltlich des nachfolgenden Artikels 14 beschränken wir unsere Haftung für den Verlust, die Beschädigung oder die Verzögerung Ihrer Sendung oder eines Teils davon aufgrund der Beförderung folgendermassen:

 

13.1.1. Falls die Beförderung Ihrer Sendung ausschliesslich oder teilweise auf dem Luftweg erfolgt und einen Endbestimmungsort oder eine Unterbrechung in einem anderen Land als dem Ausgangsland umfasst, gilt abhängig von der zwingenden Anwendbarkeit die Warschauer Konvention von 1929 oder die Warschauer Konvention in der vom Haager Protokoll von 1955 ergänzten Version und/oder das Protokoll von Montreal Nr. 4 von 1975 oder die Konvention von Montreal aus dem Jahr 1999. Diese internationalen Abkommen regeln und begrenzen unsere Haftung für den Verlust, die Beschädigung oder die Verzögerung Ihrer Sendung auf 19 Sonderziehungsrechte pro Kilo.

 

13.1.2. Falls wir Ihre Sendung in ein oder aus einem Land, das dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr 1956 (CMR) beigetreten ist, ausschliesslich auf der Strasse befördern, wird unsere Haftung für den Verlust oder die Beschädigung Ihrer Sendung oder des betroffenen Teils vom CMR geregelt und beschränkt sich daher auf 8,33 Sonderziehungsrechte pro Kilo. Im Falle von Verzögerungen, aus denen Ihnen nachweislich ein Verlust entstanden ist, beschränkt sich unsere Haftung auf die Rückerstattung der Kosten, die Sie uns für den Transport der verzögerten Sendung oder des betroffenen Teils bezahlt haben.

 

13.1.3. Wenn wir Ihre Sendung auf der Strasse innerhalb eines Landes befördern, das nicht dem CMR angehört, oder zwischen zwei Ländern, die beide nicht dem CMR angehören, unterliegt unsere Haftung für den Verlust oder die Beschädigung Ihrer Sendung dem CMR und ist somit auf 8.33 Sonderziehungsrechte pro Kilo beschränkt. Im Falle von Verzögerungen, aus denen Ihnen nachweislich ein Verlust entstanden ist, beschränkt sich unsere Haftung auf die Rückerstattung der Kosten, die Sie uns für den Transport der verzögerten Sendung oder des betroffenen Teils bezahlt haben.

 

13.1.4. Wenn keiner der Artikel 13.1.1 - 13.1.3 greift und wir Ihnen gegenüber aus irgendeinem Grund für von uns erbrachte Transportleistungen haften einschliesslich unter anderem aufgrund von Vertragsverletzungen, Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Leistungsstörungen, ist unsere Haftung für den Verlust, die Beschädigung, die Fehllieferung oder nicht erfolgte Zustellung Ihrer Sendung oder des betroffenen Teils Ihnen gegenüber jederzeit auf den niedrigeren Wert aus dem Marktwert der Sendung zum Zeitpunkt der Beförderung und den Kosten der Reparatur der Sendung oder des betroffenen Teils beschränkt, wobei jeweils eine Obergrenze von maximal 17 Euro pro Kilo gilt, die auf 10'000 Euro pro Sendung begrenzt ist. Im Falle von Verzögerungen, aus denen Ihnen nachweislich ein Verlust entstanden ist, beschränkt sich unsere Haftung auf die Rückerstattung der Kosten, die Sie uns für den Transport der verzögerten Sendung oder des betroffenen Teils bezahlt haben.


Haftung für sonstige Leistungen

13.2. Vorbehaltlich von Artikel 14 und wenn wir aus irgendeinem Grund in Bezug auf sonstige Leistungen haften einschliesslich unter anderem aufgrund von Vertragsverletzungen, Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Leistungsstörungen, ist unsere Haftung Ihnen gegenüber jederzeit auf 10'000 Euro pro Ereignis oder Reihe von Ereignissen mit derselben Schadensursache beschränkt, oder im Falle des Verlustes oder der Beschädigung einer Sendung auf den niedrigeren Wert als dem Marktwert der Sendung und den Kosten der Reparatur der Sendung oder des betroffenen Teils, wobei jeweils eine Obergrenze von maximal 3.40 Euro pro Kilo gilt, die auf 10'000 Euro pro Ereignis oder pro Reihe verbundener Ereignisse begrenzt ist.
 

14. Haftungsausschluss

14.1. Wir haften nicht für entgangene Erträge, entgangene Gewinne, Verluste von Märkten, Ansehen oder Kunden, entgangene Nutzung oder Chancen, und zwar auch dann nicht, wenn uns bekannt war, dass solche Schäden oder Verluste eventuell entstehen können, oder für mittelbare, konkrete, Neben- oder Folgeschäden oder Verluste unabhängig davon, wie diese entstehen, einschliesslich unter anderem aufgrund von Vertragsverletzungen, Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Leistungsstörungen.


14.2. Wir haften nicht, wenn wir irgendwelche Verpflichtungen gegenüber Ihnen aus einem der folgenden Gründe nicht erfüllen:

 

14.2.1. aufgrund von Umständen ausserhalb unseres Einflussbereiches wie z.B. unter anderem:

 

  • Naturereignissen einschliesslich von Erdbeben, Wirbelstürmen, Stürmen, Überschwemmungen, Feuer, Krankheit, Nebel, Schnee oder Frost;
  • höherer Gewalt einschliesslich unter anderem von Krieg, Unfällen, staatsfeindlichen Handlungen, Streiks, Embargos, Gefahren aus der Luft, lokalen Streitigkeiten oder zivilen Unruhen;
  •  nationalen oder lokalen Störungen der Flugverkehrs- oder Bodentransportnetze und mechanischer Probleme bei Transportmitteln oder Anlagen;
  • verborgenen Schäden oder inhärenten Mängeln der Sendung;
  • kriminellen Handlungen Dritter wie z. B. Diebstahl oder Brandstiftung.

14.2.2. aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen von Ihnen oder von Dritten wie etwa:

 

  • die Tatsache, dass Sie Ihren Verpflichtungen gemäss den vorliegenden Geschäftsbedingungen und insbesondere den in Artikel 12 dargelegten Gewährleistungen nicht nachkommen, oder dass eine andere Partei, die ein Interesse an der Sendung geltend macht, Sie dazu veranlasst, Ihren entsprechenden Verpflichtungen nicht nachzukommen;
  • eine Handlung oder Unterlassung eines amtlichen Vertreters des Zolls, der Sicherheitskontrolle, einer Fluggesellschaft, des Flughafens oder der Behörden

14.2.3. aufgrund der Tatsache, dass die Sendung einen verbotenen Gegenstand enthält, auch wenn wir die Sendung irrtümlich angenommen haben

 

14.2.4. aufgrund unserer Weigerung, illegale Zahlungen für Sie vorzunehmen


14.3. Wir sind kein Common Carrier (öffentliche Transportgesellschaft) und übernehmen keine entsprechende Haftung.


15. Produkte mit garantierter Zustellungszeit

Wenn wir Produkte mit garantierter Lieferzeit (die wir eventuell anbieten und die Sie bestellen) nicht innerhalb des angegebenen Zeitrahmens zustellen und wenn dies nicht durch in Artikel 14.2 dargelegte Ereignisse verursacht wurde und wenn Sie uns gemäss Artikel 19 über Ihren Anspruch informieren, berechnen wir Ihnen anstelle des für die angeforderte Leistung angegebenen Preises (z. B. vor 9 Uhr) die tatsächlich erbrachte Zustellungsleistung (z. B. vor Mittag) innerhalb derselben Produktkategorie wie die von Ihnen angeforderte Leistung.
 

16. Wertvolle Güter

Wertvolle Güter wie Edelsteine, Edelmetalle, Schmuck, Geld, Wertpapiere, ungeschützte Möbel, Glas- oder Porzellanwaren, Kunstgegenstände, Antiquitäten und wichtige Unterlagen einschliesslich von Reisepässen, Angebotsunterlagen, Aktien- und Optionsscheinen sollten nicht über unser Zustellungsnetz versandt werden, da mechanische Abfertigungs- und automatische Sortieranlagen zum Einsatz kommen und Sendungen mehrfach umgeladen werden, was zu Verlusten und/oder Schäden führen kann. Wenn Sie dennoch solche Güter über unser Liefernetz versenden oder uns dazu veranlassen, geschieht dies auf Ihr eigenes Risiko.
 

17. Versicherung

17.1. Sie haben die Möglichkeit, den vollen Wert Ihrer Sendung über uns zu versichern, indem Sie das entsprechende Feld auf dem Frachtbrief ausfüllen und die angegebene Gebühr bezahlen, um alle Verlust- und Beschädigungsrisiken, die während des Transports entstehen können, bis zu einer Höchstgrenze von 25'000 Euro pro Sendung abzudecken. Wenn der Wert der Sendung mehr als 25'000 Euro beträgt, ist unsere vorherige Zustimmung erforderlich, bevor Sie eine entsprechende Versicherung über uns abschliessen können. Die Versicherung ist jedoch nicht erhältlich für Edelsteine, Edelmetalle, Laptop, Computer, Plasma- und LCD-Bildschirme, Schmuck, Geld, Glas, Porzellan, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Dokumente (mit Ausnahme der im folgenden Absatz 17.2 geregelten Wiederherstellungskosten) oder Filme, Tonbänder, CDs, Speicherkarten oder sonstige Daten- oder Bildträger. Wenn Sie solche Güter verschicken, empfehlen wir Ihnen, diese selbst zu versichern.


17.2. Sie können bei uns eine Versicherung für die Kosten für die Wiederherstellung, die Neuausgabe oder den Neudruck (einschliesslich der Materialkosten (z.B. für Papier) zuzüglich angemessener Personalkosten) Ihrer Dokumentensendung abschliessen, indem Sie das entsprechende Feld auf dem Frachtschein ankreuzen und die angegebene Gebühr bezahlen, um Sie gegen alle Risiken des Verlusts oder der Beschädigung während des Transportes bis zu einem Maximalbetrag von 500 Euro pro Sendung zu versichern. Diese Versicherung ist nur für Dokumente erhältlich, die auf der Website der Tochtergesellschaft, des verbundenen Unternehmens oder der Niederlassung von TNT / TSP aufgeführt sind, die bzw. das Ihre Sendung zum Transport annimmt.


17.3. Die in diesem Artikel 17 (i) geregelten Versicherungsoptionen (i) decken keine Folgeverluste (siehe Absatz 13.1) oder Transportverzögerungen ab, oder wenn der Verlust infolge einer Verletzung Ihrer Verpflichtungen gemäss den vorliegenden Geschäftsbedingungen entstanden ist, (ii) sind nicht für sonstige Leistungen als Transportleistungen verfügbar und (iii) sind für eine begrenzte Anzahl von Ländern nicht verfügbar. Für eine Liste dieser Länder und/oder weitere Informationen über die Versicherungsbedingungen und -deckung wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst oder besuchen Sie die Website der Tochtergesellschaft, des verbundenen Unternehmens oder der Niederlassung von TNT / TSP, die bzw. das Ihre Sendung zum Transport annimmt.


18. Von Dritten geltend gemachte Ansprüche

Sie verpflichten sich uns gegenüber, nicht zuzulassen, dass Dritte, die ein Interesse an der Sendung haben, auf der Grundlage des Transports eine Forderung gegen uns geltend machen oder Klage gegen uns erheben, und zwar auch dann, wenn wir fahrlässig gehandelt oder eine unserer Pflichten verletzt haben. Wenn eine Forderung geltend gemacht oder eine Klage erhoben wird, haben Sie uns für die Folgen derselben und für die Kosten und Ausgaben zu entschädigen, die uns im Zuge unserer diesbezüglichen Verteidigung entstehen.
 

19. Verfahrensweise bei Schadenersatzansprüchen

Falls Sie beabsichtigen, einen Anspruch in Bezug auf verloren gegangene, beschädigte oder verzögerte Sendungen oder für sonstige Schäden geltend zu machen, haben Sie sich an das anwendbare Übereinkommen und an das nachstehend beschriebene Verfahren zu halten, ansonsten behalten wir uns das Recht vor, Ihren Anspruch zurückzuweisen:


19.1. Sie müssen uns schriftlich über den Verlust, die Beschädigung oder die Verzögerung informieren, und zwar innerhalb von 21 Tagen (i) ab der Zustellung der Sendung, (ii) ab dem Tag, an dem die Sendung zugestellt werden sollte oder (iii) ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie auf den Verlust, die Beschädigung oder die Verzögerung aufmerksam geworden sein sollten, wenn sich die Forderung auf sonstige Leistungen bezieht.


19.2. Sie müssen Ihren Anspruch belegen, indem Sie uns alle massgeblichen Informationen zu der Sendung und/oder dem Verlust, der Beschädigung oder der Verzögerung innerhalb von 21 Tagen ab dem Zeitpunkt zukommen lassen, zu dem Sie uns Ihren Anspruch melden.


19.3. Wir sind nicht verpflichtet, in Bezug auf einen Anspruch tätig zu werden, solange unsere Kosten nicht bezahlt sind, und Sie sind nicht berechtigt, den von Ihnen beanspruchten Betrag von unseren Kosten abzuziehen.


19.4. Wir gehen davon aus, dass die Sendung in gutem Zustand zugestellt wurde, sofern der Empfänger bei der Annahme der Sendung auf unserem Lieferschein keine Schäden vermerkt hat. Damit wir einen Schadensersatzanspruch berücksichtigen können, müssen uns der Inhalt Ihrer Sendung und die Originalverpackung zur Inspektion zur Verfügung gestellt werden.


19.5. Sofern kein anwendbares Übereinkommen und/oder Gesetz eine abweichende Regelung vorsieht, erlischt Ihr Recht, einen Schadensersatzanspruch gegen uns geltend zu machen, wenn nicht innerhalb von 1 Jahr ab dem Zustellungsdatum der Sendung oder ab dem Datum, an dem die Sendung hätte zugestellt werden sollen, oder ab dem Datum, an dem die Beförderung beendet wurde, oder wenn sich der Anspruch auf sonstige Leistungen bezieht, innerhalb von 1 Jahr ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie auf den Verlust, die Beschädigung oder die Verzögerung aufmerksam geworden sein sollten, eine gerichtliche Klage eingereicht wird.


19.6. Für den Fall, dass wir Ihrem Anspruch ganz oder teilweise stattgeben, gewährleisten Sie uns gegenüber, dass Ihre Versicherer oder sonstige Dritte, die ein Interesse an der Sendung haben, auf sämtliche Rechte, Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel verzichtet haben, auf die diese eventuell durch Subrogation oder auf sonstigem Wege einen Anspruch bekommen.


19.7. Die Sendung gilt frühestens 30 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Nichtzustellung informiert haben, als verloren. Wir können schriftlich eine kürzere Frist mit Ihnen vereinbaren.


20. Tarife und Zahlungsbedingungen


20.1. Sie verpflichten sich, unsere Gebühren (einschliesslich eventueller Zuschläge) für die Beförderung der Sendung zwischen den auf dem Frachtbrief/im Transportvertrag angegebenen Orten oder für die Erbringung sonstiger Leistungen durch uns zuzüglich aller anfallenden Mehrwertsteuern innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum unserer Rechnung ohne Einbehalte, Abzüge, Gegenforderungen oder Aufrechnungen zu bezahlen.


20.2. Wenn Sie unsere Rechnung nicht innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Ausstellung anfechten, verlieren Sie sämtliche Rechte auf deren Bestreitung.


20.3. Unsere Kosten werden anhand der für Ihre Sendung geltenden Tarife berechnet, die Sie unserer aktuellen Tariftabelle oder dem jeweiligen Vertrag entnehmen können. Unsere aktuelle Tariftabelle ist auf Anfrage von unseren Geschäftsstellen in dem Land erhältlich, in dem die Sendung in Rechnung gestellt wird.


20.4. Unser Tarif richtet sich nach dem höheren Wert aus dem tatsächlichen Gewicht oder dem volumetrischen Gewicht der Sendung, und das volumetrische Gewicht wird unter Verwendung der in unserer Tariftabelle angegebenen volumetrischen Umrechnungsformel berechnet. Wir können das Gewicht und/oder Volumen und/oder die Stückzahl Ihrer Sendung prüfen, und wenn wir Unstimmigkeiten bei dem von Ihnen angegebenen Gewicht und/oder Volumen oder bei der von Ihnen angegebenen Stückzahl feststellen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass für unsere Berechnung das von uns festgestellte Gewicht und/oder Volumen bzw. die von uns festgestellte Stückzahl herangezogen wird.


20.5. Üblicherweise begleicht der Empfänger bei der Zustellung der Sendung sämtliche Importzölle, Mehrwertsteuern für Güter sowie alle sonstigen Gebühren, mit denen die Sendung im Bestimmungsland belastet wird; für den Fall, dass der Empfänger die Zahlung ablehnt, verpflichten Sie sich, uns diese Beträge innerhalb von 7 Tagen nachdem wir Ihnen mitgeteilt haben, dass der Empfänger nicht zahlt, vollständig zu vergüten.


20.6. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir auf alle nicht innerhalb von 7 Tagen ab dem Rechnungsdatum bezahlten Rechnungen bis zur vollständigen und endgültigen Begleichung der jeweiligen Rechnung Zinsen in Höhe von 6% über dem Basissatz der Europäischen Zentralbank erheben. Sie verpflichten sich, unsere angemessenen Kosten für die Eintreibung von nicht innerhalb von sieben Tagen ab dem Rechnungsdatum bezahlten Rechnungen zu tragen.


20.7. Die in unserer aktuellen Tariftabelle angegebenen Gesamtliefertarife umfassen einfache Zollabfertigungsformalitäten und wir behalten uns das Recht vor, eine zusätzliche Verwaltungsgebühr zu erheben, wenn zeitaufwändige übermässige Zollabfertigungsvorgänge erforderlich sind, damit wir Ihre Sendung an den Empfänger ausliefern können. Daher können in manchen Ländern zusätzliche Kosten für komplizierte Zollabwicklungsaktivitäten erhoben werden. Dazu gehören unter anderem Sendungen, die Folgendes erfordern:

 

20.7.1. formelle Zollerklärungen, die mehr als drei verschiedene Güter umfassen;

 

20.7.2. Zollkautionen oder die Zustellung von Gütern im Rahmen einer Zollkaution;

 

20.7.3. vorläufige Einfuhrvorkehrungen;

 

20.7.4. Abfertigungen über sonstige Behörden als die Zollbehörden.

 

Wir zahlen eventuell in manchen Ländern Einfuhrzölle, Steuern oder Bussgelder vorab oder wir müssen für den Importeur eine Zollkaution hinterlegen, und wenn diese zusätzliche Leistung erbracht wird, wird dem Empfänger eine lokale Verwaltungsgebühr berechnet, und Sie müssen diese Gebühr tragen, wenn der Empfänger uns nicht bezahlt.


20.8. Sie können uns besondere Anweisungen für die Rechnungsstellung erteilen oder mit dem Empfänger der Sendung oder einem Dritten vereinbaren, dass er unsere Kosten und/oder sämtliche Abgaben, Steuern, Bussen, Kautionen, Aufwendungen, Zuschläge und Bussgelder trägt, die wir in Verbindung mit der Sendung erheben bzw. die uns in Verbindung damit entstehen. Wenn der Empfänger oder eine dritte Partei sich weigert, unsere Transportkosten zu tragen oder uns die vorstehenden Kosten zu erstatten, verpflichten Sie sich, diese Beträge innerhalb von 7 Tagen ab dem Zeitpunkt, zu dem wir Sie über diese Zahlungsverweigerung informiert haben, zu begleichen.


20.9. Unsere Rechnung enthält keine Kopie des Zustellungsnachweises und keine sonstigen zusätzlichen Unterlagen, und Sie erklären sich damit einverstanden, dass der Zustellungsnachweis rechtswirksam in elektronischer Form eingeholt oder bereitgestellt werden kann.


20.10. Wo dies zulässig ist, werden unsere Rechnungen normalerweise elektronisch erstellt. Wenn Sie Rechnungen in Papierform anfordern oder wenn wir zur Ausstellung von Rechnungen in Papierform verpflichtet sind, behalten wir uns das Recht vor, Ihnen eine Verwaltungsgebühr für diese Leistung zu berechnen.


20.11. Unsere Rechnungen müssen in der auf der Rechnung angegebenen Währung beglichen werden, oder ansonsten in einer lokalen Währung zu einem von uns angegebenen Wechselkurs.


20.12. Wir haben ein allgemeines Pfandrecht an allen Ihren Sendungen, die sich zum jeweiligen Zeitpunkt in unserem Besitz befinden, das uns dazu berechtigt, die Inhalte zu verkaufen und den Erlös zur Begleichung aller Beträge zu verwenden, die Sie uns schulden.


20.13. Sie haben sämtliche Abgaben, Steuern und Gebühren einschliesslich von Stempelsteuern zu tragen, die auf die Transport- und sonstigen Leistungen sowie auf alle Dokumente einschliesslich des Frachtbriefs anfallen.
 

21. Ihre Haftungsfreistellung in bezug auf Mitarbeiter

21.1.  Sie verpflichten sich, uns von sämtlichen Kosten, Forderungen und Ansprüchen und von jeglicher Haftung freizustellen, die direkt oder indirekt infolge der Entlassung oder Versetzung von folgenden Personen entstehen:

 

21.1.1. von unseren Mitarbeitern, die ausschliesslich mit den Leistungen befasst sind, die wir für Sie erbringen; oder

 

21.1.2. von Ihren Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern; oder

 

21.1.3. von Ihren Zulieferern oder ehemaligen Zulieferern; oder

 

21.1.4. von Dritten

 

die eventuell auf irgendeine Weise auf die Geschäftsbeziehung zwischen uns und Ihnen zurückzuführen ist, einschliesslich unter anderem aller Verpflichtungen im Rahmen der Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft über die Wahrung von Ansprüchen (77/187/EWG in der durch die Richtlinie 2001/23/EG geänderten Fassung) oder im Rahmen von nationalen Vorschriften zu deren Umsetzung oder im Rahmen sonstiger arbeitsrechtlicher Bestimmungen.
 

22. Rechtswahl und Gerichtsstand

22.1. Falls eine der hier genannten Bedingungen für ungültig oder nicht vollstreckbar erklärt wird, hat eine solche Entscheidung keine Auswirkung auf die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags, die insgesamt in Kraft bleiben.


22.2. Sofern kein massgebliches Abkommen eine abweichende Regelung enthält, unterliegen Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder in Zusammenhang mit diesem entstehen, den Gesetzen und Gerichten des Landes, in dem die Tochtergesellschaft, das verbundene Unternehmen oder die Niederlassung von TNT / TSP, die bzw. das Ihre Sendung zum Transport annimmt oder sonstige Leistungen erbringt, ansässig ist.