EORI-Nummer

Einfache Zollabfertigungen dank EORI-Nummern

«Economic Operator Registration and Identification Number (EORI). Die EORI-Nummer setzt aus dem Staatenkürzel (ISO-Alpha-2-Länder-Code)und einer alphanumerischen Ziffernfolge zusammen.»

Definition EORI-Nummer

Die EORI-Nummer ist in der Europäischen Union die einzige Nummer, die zur Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und ggf. anderen Personen gegenüber den Zollbehörden dient. Sie ist zudem für den Nachweis der Einfuhrumsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt erforderlich.

 

Zollabfertigung in EU nur mit EORI-Nummer möglich

Eine Zollabfertigung in der Europäischen Gemeinschaft ist nur möglich, wenn eine EORI-Nummer angegeben ist und diese in der EORI-Datenbank der EU registriert ist. Ansonsten wird die Sendung bei der Verzollungsstation festgehalten.

 

Ist der Empfänger angemeldet, hat jedoch noch keine EORI-Nummer erhalten, genügt eine Kopie des Anmeldeformulars. Die EORI-Nummer von rechtlichen Personen (Firmen ect.), die in der Europäischen Union ansässig sind, ist in dem Mitgliedstaat zu beantragen, in denen sie ansässig sind.

 

Pflichtangabe für Unternehmen

Es besteht die Pflicht zur Angabe der EORI-Nummer für Wirtschaftsbeteiligte (Firmen ect.). Andere Personen als Wirtschaftsbeteiligte (Privatpersonen) sind grundsätzlich nicht verpflichtet, in Zollanmeldungen eine EORI-Nummer anzugeben, und zwar auch dann nicht, wenn sie durch einen Dienstleister (z.B. Post- oder Expressdienstleister) direkt vertreten werden. Bitte fragen Sie Ihren Kunden immer nach der EORI-Nummer und notieren Sie diese auf der Rechnung.

 

Verfügbare EORI-Nummer

Über den Link der European Union europa.eu finden Sie die entsprechenden Informationen und EORI-Nummern aller Länder und in allen Sprachen. Hier der Link für Deutschland: zoll.de.