Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beförderungsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen und Bestimmungen stellen unsere Standardbeförderungsbedingungen dar. Je nach dem Herkunftsland einer Sendung gibt es möglicherweise örtlich anwendbare Abweichungen, die entsprechend gelten. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer nächstgelegenen TNT Niederlassung in Verbindung, um eine Kopie der für Sie geltenden Beförderungsbedingungen zu erhalten.

KURZVERSION
Die nachstehenden Beförderungsbedingungen verstehen sich als Kurzversion unserer vollständigen Beförderungsbedingungen sowie sonstige Leistungen. Eine Kopie der Langfassung erhalten Sie auf Wunsch bei Ihrer nächstgelegenen Niederlassung. Oder klicken Sie hier um die Langfassung herunterzuladen.

 

1. DEFINITIONEN
"Wir" und "uns/er/e/r" und TNT bedeutet TNT Express Worldwide N.V. und ihre Konzerngesellschaften („TNT“) sowie die Mitarbeiter, Vertreter und unabhängigen Subunternehmer von TNT."Sie" und "Ihr/e" bedeutet den Absender oder Versender.

 

3. IHRE ANNAHME UNSERER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Indem Sie uns Ihre Sendung übergeben, akzeptieren Sie die im Frachtbrief und/oder im Transportvertrag und/oder im Vertrag über die Erbringung sonstiger Leistungen dargelegten Geschäftsbedingungen im eigenen Namen und/oder im Namen aller sonstigen Personen, die ein Interesse an der Sendung oder der Erbringung sonstiger Leistungen haben, unabhängig davon, ob Sie die Vorderseite unseres Frachtbriefs unterzeichnet haben oder nicht. Unsere Geschäftsbedingungen erstrecken sich auch auf sämtliche Personen, die wir zum Abholen, Befördern oder Zustellen Ihrer Sendung einsetzen, sowie auf unsere Mitarbeiter, Mitglieder der Geschäftsleitung und Vertreter und diese können sich auch darauf berufen. Nur von uns ermächtigte Handlungsbevollmächtigte können diese Geschäftsbedingungen schriftlich ändern. Wenn Sie uns bei Übergabe der Sendung mündlich oder schriftlich Anweisungen erteilen, die mit unseren Bedingungen im Widerspruch stehen, sind wir nicht an diese Anweisungen gebunden.

 

5. GEFÄHRLICHE GÜTER & SICHERHEIT
5.1 Mit Ausnahme der in den Artikel 5.2 und 5.3 beschriebenen Umstände transportieren wir kein Gefahrgut, das unserer eigenen Meinung nach gefährlich ist, einschließlich unter anderem von Gefahrgut, das in folgenden Dokumenten spezifiziert wird: International Civil Aviation Organisation (ICAO) Technical Instructions; International Air Transport Association (IATA) Dangerous Goods Regulations; International Maritime Dangerous Goods (IMDG) Code, Europäischer Vertrag für den internationalen Transport von Gefahrengut auf dem Strassenweg (ADR), Verordnungen oder sonstige nationale oder in internationale Bestimmungen für den Transport von gefährlichen Gütern oder für die Erbringung von sonstigen Leistungen in Bezug auf Gefahrengut, und wir erbringen keine sonstigen Leistungen in Bezug auf solche Gefahrengüter.

 

5.2 Wenn Sie bei TNT den Status eines „approved customer“ haben, können wir nach eigenem Ermessen in einigen Ländern bestimmte Gefahrgüter zur Beförderung oder zur Erbringung sonstiger Leistungen annehmen. Dieser Status muss in diesem Fall schriftlich von uns erteilt werden, bevor wir die Sendung annehmen können. Wir übernehmen Ihr Gefahrengut nur, wenn es den dafür geltenden Vorschriften (siehe Artikel 5.1) und unseren Anforderungen entspricht. Genauere Angaben über unsere Anforderungen sowie darüber, wie Sie den Status eines „approved customer“ beantragen können, erhalten Sie bei unseren Geschäftsstellen. Wir stellen Ihnen bei der Annahme Ihrer Sendung einen Gefahrgut-Zuschlag in Rechnung.

 

5.3 Bestimmte gefährliche Güter sind von den vorgenannten „approved customer“-Anforderungen befreit. Nähere Informationen dazu erhalten Sie von unseren TNT-Geschäftsstellen.

 

5.4 Sie müssen sicherstellen und bestätigen durch Ausfüllen unseres Frachtbriefes oder indem Sie eine Sendung bei uns einreichen, dass Ihre Sendung keine im ICAO Anhang 17 oder in sonstigen nationalen oder internationalen Bestimmungen, die die Flugsicherheit regeln, spezifizierten verbotenen Gegenstände enthält. Sie müssen uns auf dem Frachtbrief oder sonstigen Begleitdokumente eine vollständige Beschreibung des Sendungsinhaltes angeben und werden durch diese Angaben nicht von Ihrer Haftung und Verantwortlichkeit entbunden.

 

5.5 Wir unterziehen von uns transportierte oder abgefertigte Sendungen möglicherweise einer Sicherheitsprüfung, bei der unter anderem auch Röntgengeräte sowie Methoden zur Aufspürung von Sprengstoffen und sonstigen Sicherheitsprüfungsmethoden zum Einsatz kommen können und Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre Sendung geöffnet und der Inhalt während des Transportes aus Sicherheitsgründen überprüft werden kann.

 

5.6 Sie erklären hiermit, dass Sie die Sendung in sicheren Räumlichkeiten zum Versand oder zur Erbringung sonstiger Leistungen durch uns fertig gemacht haben, wobei Sie von verlässlichem bei Ihnen beschäftigtem Personal unterstützt wurden und dass die Sendung während der Vorbereitung, der Lagerung und der Beförderung unmittelbar vor der Annahme der Sendung zum Transport oder zur Erbringung sonstiger Leistungen bei uns vor unbefugten Eingriffen geschützt werde.

 

5.7 Wir nehmen keine Sendungen entgegen, die verbotene Gegenstände enthalten.

 

5.8 Wir sind eventuell verpflichtet, Informationen einschließlich Ihrer personenbezogenen Daten für Ihre Sendung aus Steuer-/Zoll- und/oder Sicherheitsgründen an Behörden im Zielland der Sendung oder an Behörden in Transitländern weiterzugeben.

 

6. EXPORTKONTROLLEN
6.1 Sie übernehmen die Verantwortung für alle maßgeblichen Ausfuhrkontrollbestimmungen einschließlich unter anderem aller Vorschrift, die den unbefugten Handel mit militärischen und sonstigen strategischen Gütern und Leistungen sowie Finanz- oder Handelsgeschäfte mit namentlich aufgeführten Personen und Organisationen in Ländern verbieten, aus denen oder durch oder in die Ihre Sendung eventuell befördert wird und aller Vorschriften, die Bedingungen festlegen, unter denen bestimmte Technologien, Informationen und Waren in oder durch Länder bzw. aus Ländern transportiert werden dürfen, aus denen oder durch oder in die Ihre Sendung eventuell befördert wird und Sie garantieren deren Einhaltung.

 

6.2 Sie gewährleisten ebenfalls, dass Sie uns keine Sendung übergeben, wenn Sie oder eine an der Sendung beteiligte Partei in einem Sanktionsprogramm der Vereinten Nationen oder in einem regionalen oder nationalen Programm zu deren Umsetzung und/oder Ergänzung aufgeführt sind oder in davon unabhängigen ähnlichen Bestimmungen.

 

6.3 Sie verpflichten sich, Sendungen kenntlich zu machen, die Ausfuhrkontrollen unterliegen und uns alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen zukommen zu lassen.

 

6.4 Sie sind dafür verantwortlich zu Ihren Lasten festzustellen, welche Aus- und Einfuhrgenehmigungen für eine Sendung erforderlich sind, alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen und sicherzustellen, dass der Empfänger nach dem Recht der Herkunfts- und Zielländer und aller sonstigen Länder, die sich für die Güter zuständig erklären, zugelassen ist.

 

6.5 Wir übernehmen keinerlei Haftung gegenüber Ihnen oder anderen Personen für Ihre Verstöße gegen Ausfuhrkontrollbestimmungen, Sanktionen, einschränkende Maßnahmen und Embargos.

 

7. BERECHTIGUNG ZUR INSPEKTION
7.1 Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir oder staatliche Behörden einschließlich von Zoll- und Sicherheitsbehörden Ihre Sendung jederzeit öffnen und prüfen dürfen.

 

9. ZOLLABFERTIGUNG
9.1 Sie ernennen uns hiermit ausschließlich für Clearing- und Verzollungszwecke der Sendung zu Ihrem Agenten und bestätigen hiermit, dass wir, falls wir einen Subunternehmer mit dieser Arbeit beauftragen, für den Zweck der Benennung eines Zollmaklers für die Verzollung und die Beschaffung von Zolleinfuhrscheinen der Empfänger sind. Sollte eine Zollbehörde zusätzliche Dokumente zur Bestätigung unseres Zollstatus verlangen, sind Sie auf Ihre Kosten für die Vorlage der verlangten Dokumente verantwortlich.

 

9.2 Sie bestätigen, dass alle Erklärungen und Angaben, die Sie in Bezug auf den Export und Import der Sendung abgeben bzw. machen, wahrheitsgetreu und zutreffend sind. Sie erklären, dass Sie das Risiko einer Zivilklage und/oder strafrechtlicher Verfolgung eingehen, falls Sie unwahre oder betrügerische Angaben über die Sendung oder ihren Inhalt machen, was dazu führen kann, dass Ihre Sendung verwirkt oder verkauft wird. Sofern wir Ihnen eventuell freiwillig bei den erforderlichen Zoll- oder anderweitigen Formalitäten behilflich sind, erbringen wir diese Hilfeleistungen auf Ihr alleiniges Risiko. Sie verpflichten sich, uns von sämtlichen Forderungen freizustellen, die eventuell aufgrund der Angaben, die Sie uns gegenüber gemacht haben, geltend gemacht werden, sowie alle damit verbundenen Kosten zu übernehmen und sämtliche Verwaltungsgebühren zu bezahlen, die wir Ihnen eventuell für die in diesem Artikel dargelegten Leistungen in Rechnung stellen.

 

9.3 Alle Zollgebühren, Abgaben (gegebenenfalls einschließlich unter anderem von Mehrwertsteuer), Bussen, Lagergebühren oder sonstigen Kosten, die uns infolge der Maßnahmen von Zoll- oder anderen staatlichen Behörden entstehen oder aufgrund der Tatsache, dass Sie und/oder der Empfänger es versäumen, die entsprechenden Dokumente vorzulegen und/oder die erforderliche Lizenz oder Genehmigung einzuholen, gehen zu Ihren Lasten oder zu Lasten des Sendungsempfängers. Falls wir beschließen, die angefallenen Kosten dem Empfänger zu berechnen und dieser sich weigert, diese zu bezahlen, verpflichten Sie sich uns diese zusammen mit unseren Kosten für den zusätzlich entstandenen Verwaltungsaufwand sowie alle zusätzlichen Auslagen zu bezahlen, die uns eventuell entstehen. Sie haben uns auf erstes Verlangen eine angemessene Garantie für alle Zollgebühren, Abgaben, Bussen, Lagergebühren oder sonstigen in diesem Artikel aufgeführten Auslagen zu liefern.

 

9.4 Wir werden uns bemühen, alle Zollabfertigungsformalitäten für Ihre Sendung zu beschleunigen, wir haften jedoch nicht für Verzögerung, Verluste oder Schäden, die durch das Eingreifen von Zoll- oder anderen Behörden entstehen.

 

11. ZUSTELLUNG IHRER SENDUNG
Wenn wir die Zustellung einer Sendung aus irgendeinem Grund nicht vornehmen können, werden wir versuchen, eine Mitteilung über die versuchte Zustellung und den Aufenthaltsort der Sendung an der Adresse des Empfängers zu hinterlassen. Wenn die Zustellung nach einem zweiten Versuch durch uns nicht erfolgt ist oder wenn der Empfänger die Annahme verweigert, werden wir versuchen, Sie zu kontaktieren, um die Vorgehensweise mit Ihnen zu besprechen. Sie verpflichten sich, uns sämtliche Kosten zu erstatten, die uns bei der Weiterleitung, Entsorgung oder Rücksendung der Sendung entstehen, sowie unsere eventuellen Kosten für einen dritten oder weiteren Zustellungsversuch und für die vereinbarten weiteren Maßnahmen. Wenn wir innerhalb einer angemessenen Frist nach unserem zweiten Zustellungsversuch keine Anweisungen von Ihnen oder vom Empfänger erhalten, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir den Inhalt der Sendung vernichten oder verkaufen können, ohne dass Ihnen gegenüber eine weitere Verpflichtung besteht.

 

12. IHRE PFLICHTEN
Sie geben uns gegenüber die folgenden Erklärungen und Zusicherungen ab:

 

12.1 Der Inhalt der Sendung (einschließlich unter anderem des Gewichts und der Stückzahl) wurde auf unserem Frachtbrief richtig angegeben, er wurde richtig beschriftet und die Etiketten wurden von Ihnen sicher und gut sichtbar auf der äußeren Oberfläche der Sendung angebracht, die für uns gut sichtbar ist.

 

12.2 Die Kontaktdaten des Empfängers wurden vollständig, richtig und lesbar in unseren Frachtbrief eingetragen und auf einem Adressetikett angebracht, das von Ihnen sicher an einer gut sichtbaren Stelle auf der äußeren Oberfläche der Sendung befestigt wurde, die für uns gut sichtbar ist.

 

12.3 Der Inhalt der Sendung wurde von Ihnen sicher und sorgfältig vorbereitet und verpackt, um ihn gegen die gewöhnlichen Risiken des Transportes oder der Erbringung sonstiger Leistungen durch uns einschließlich des damit verbundenen Sortier- und/oder Abfertigungsprozesses zu schützen.

 

12.4 Sie haben das Gewicht der Sendung richtig angegeben und Sie werden alle besonderen Ausrüstungsgegenstände bereitstellen, die wir eventuell zum Ver- oder Entladen der Sendung in unsere Fahrzeuge bzw. aus diesen benötigen.

 

12.5 Sie haben ein Schwergewichtsetikett sicher an einer gut sichtbaren Stelle auf der äußeren Oberfläche der Sendung befestigt, die für uns gut sichtbar ist, wenn ein Packstück 30 kg oder mehr wiegt.

 

12.6 Der Inhalt der Sendung fällt unter keine Beschränkung durch die IATA, ICAO, IMDG oder ADR und es handelt sich dabei nicht um verbotene Gegenstände und weder Sie noch der Empfänger sind bzw. ist eine Person oder Organisation, mit der wir oder Sie nach geltendem Recht keine Geschäfte tätigen dürfen.

 

Sie verpflichten sich, uns von jeglicher Haftung freizustellen, die uns eventuell entsteht, sowie von sämtlichen Kosten, Schäden oder Aufwendungen einschließlich von Rechtskosten, die uns gegenüber Ihnen oder sonstigen Personen entstehen, weil Sie eine dieser Gewährleistungen oder Zusicherungen verletzt haben, selbst wenn wir versehentlich eine Sendung annehmen, die gegen eine Ihrer Verpflichtungen verstößt.

 

13. UMFANG UNSERER HAFTUNG
13.1 Vorbehaltlich der nachstehenden Klausel 14 beschränken wir unsere Haftung für den Verlust, die Beschädigung oder die Verzögerung Ihrer Sendung oder eines Teils davon aufgrund der Beförderung folgendermaßen:

 

13.1.1 Falls die Beförderung Ihrer Sendung ausschließlich oder teilweise auf dem Luftweg erfolgt und einen Endbestimmungsort oder eine Unterbrechung in einem anderen Land als dem Ausgangsland umfasst, gilt abhängig von der zwingenden Anwendbarkeit die Warschauer Konvention von 1929 oder die Warschauer Konvention in der vom Haager Protokoll von 1955 ergänzten Version und/oder das Protokoll von Montreal Nr.4 von 1975 oder die Konvention von Montreal aus dem Jahr 1999. Diese internationalen Abkommen regeln und begrenzen unsere Haftung für den Verlust, die Beschädigung oder die Verzögerung Ihrer Sendung auf 19 Sonderziehungsrechte pro Kilo.

 

13.1.2 Falls wir Ihre Sendung in ein oder aus einem Land, das dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im Internationalen Straßengüterverkehr 1956 (CMR) beigetreten ist, ausschließlich auf der Straße befördern, wird unsere Haftung für den Verlust oder die Beschädigung Ihrer Sendung oder des betroffenen Teils vom CMR geregelt und beschränkt sich daher auf 8,33 Sonderziehungsrechte pro Kilo. Im Falle von Verzögerungen, aus denen Ihnen nachweislich ein Verlust entstanden ist, beschränkt sich unsere Haftung auf die Rückerstattung der Kosten, die Sie uns für den Transport der verzögerten Sendung oder des betroffenen Teils bezahlt haben.

 

13.1.3 Wenn wir Ihre Sendung auf der Straße innerhalb eines Landes befördern, dass nicht dem CMR angehört oder zwischen zwei Ländern, die beide nicht dem CMR angehören, unterliegt unsere Haftung für den Verlust oder die Beschädigung Ihrer Sendung dem CMR und ist somit auf 8,33 Sonderziehungsrechte pro Kilo beschränkt. Im Falle von Verzögerungen, aus denen Ihnen nachweislich ein Verlust entstanden ist, beschränkt sich unsere Haftung auf die Rückerstattung der Kosten, die Sie uns für den Transport der verzögerten Sendung oder des betroffenen Teils bezahlt haben.

 

13.1.4 Wenn keiner der Artikel 13.1.1 – 13.1.3 greift und wir Ihnen gegenüber aus irgendeinem Grund für von uns erbrachte Transportleistungen haften einschließlich unter anderem aufgrund von Vertragverletzungen, Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Leistungsstörungen, ist unsere Haftung für den Verlust, die Beschädigung, die Fehllieferung oder nicht erfolgte Zustellung Ihrer Sendung oder des betroffenen Teils Ihnen gegenüber jederzeit auf den niedrigeren Wert aus dem Marktwert der Sendung zum Zeitpunkt der Beförderung und den Kosten der Reparatur der Sendung oder des betroffenen Teils beschränkt, wobei jeweils eine Obergrenze von maximal 17 Euro pro Kilo gilt, die auf 10.000,-- Euro pro Sendung begrenzt ist. Im Falle von Verzögerungen, aus denen Ihnen nachweislich ein Verlust entstanden ist, beschränkt sich unsere Haftung auf die Rückerstattung der Kosten, die Sie uns für den Transport der verzögerten Sendung oder des betroffenen Teils bezahlt haben.

 

13.2 Vorbehaltlich von Artikel 14 und wenn wir aus irgendeinem Grund in Bezug auf sonstige Leistungen haften einschließlich unter anderem aufgrund von Vertragsverletzungen, Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Leistungsstörung, ist unsere Haftung Ihnen gegenüber jederzeit auf 10.000,-- Euro pro Ereignis oder Reihe von Ereignissen mit derselben Schadensursache beschränkt oder im Falle des Verlustes oder Beschädigung einer Sendung auf den niedrigeren Wert aus dem Marktwert der Sendung und den Kosten der Reparatur der Sendung oder des betroffenen Teils, wobei jeweils eine Obergrenze von maximal 3,40 Euro pro Kilo gilt, die auf 10.000,-- Euro pro Ereignis oder pro Reihe verbundener Ereignisse begrenzt ist.

 

14. HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE
14.1 Wir haften nicht für entgangene Erträge, entgangene Gewinne, Verluste von Märkten, Ansehen oder Kunden, entgangene Nutzung oder Chancen und zwar auch dann nicht, wenn uns bekannt war, dass solche Schäden oder Verluste eventuell entstehen können oder für mittelbare, konkrete Neben- oder Folgeschäden oder Verluste unabhängig davon, wie diese entstehen, einschließlich unter anderem aufgrund von Vertragsverletzungen, Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Leistungsstörungen.

 

14.2 Wir haften nicht, wenn wir irgendwelche Verpflichtungen gegenüber Ihnen aus einem der folgenden Gründe nicht erfüllen:

 

14.2.1 aufgrund von Umständen außerhalb unseres Einflussbereiches wie z.B. unter anderem (aber nicht nur):

 

  • Naturkatastrophen wie Erdbeben, Wirbelstürme, Stürme, Überschwemmungen, Brände, Krankheiten, Nebel, Schnee oder Frost;
  • Höhere Gewalt wie Kriege, Unfälle, staatsfeindliche Handlungen, Streiks, Embargos, Gefahren aus der Luft, lokale Unruhen, Bürgerkriege;
  • nationale oder lokale Störungen der Flugverkehrs- oder Bodentransportnetze und  mechanischer Luft- oder Bodentransportnetzwerken und mechanischer Probleme bei Transportmitteln oder Anlagen;
  • verborgene Mängel oder innerer Verderb der Sendung;
  • kriminelle Handlungen seitens Dritter wie Diebstahl oder Brandstiftung.

 

14.2.2 aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen von Ihnen oder von Dritten wie etwa:

 

die Tatsache, dass Sie Ihren Verpflichtungen gemäß den vorliegenden Geschäftsbedingungen und insbesondere den in Artikel 12 dargelegten Gewährleistungen nicht nachkommen oder dass eine andere Partei, die ein Interesse an der Sendung geltend macht, Sie dazu veranlasst, Ihren entsprechenden Verpflichtungen nicht nachzukommen;

 

  • eine Handlung oder Unterlassung eines amtlichen Vertreters des Zolls, der Sicherheitskontrolle, einer Fluggesellschaft, des Flughafens oder der Behörden.

 

14.2.3 aufgrund der Tatsache, dass die Sendung einen  verbotenen Gegenstand enthält, auch wenn wir die Sendung irrtümlich angenommen haben.

 

14.2.4 aufgrund unserer Weigerung, illegale Zahlungen für Sie vorzunehmen.

 

14.3 Wir unterliegen ausschließlich der speditionellen Haftung. Wir sind kein Transportunternehmer und akzeptieren keine Haftungen eines Transportunternehmens.

 

17. VERSICHERUNG
17.1 Sie haben die Möglichkeit, den vollen Wert Ihrer Sendung über uns zu versichern, indem Sie das entsprechende Feld auf dem Frachtbrief ausfüllen und die angegebene Gebühr bezahlt, um alle Verlust- und Beschädigungsrisiken, die während des Transports entstehen können, bis zu einer Höchstgrenze von 25.000,-- Euro pro Sendung abzudecken. Wenn der Wert der Sendung mehr als 25.000,-- Euro beträgt ist, unsere vorherige Zustimmung erforderlich, bevor Sie eine entsprechende Versicherung über uns abschließen können. Die Versicherung ist jedoch nicht erhältlich für Edelsteine, Edelmetalle, Laptop, Computer, Plasma- und LCD Bildschirme, Schmuck, Geld, Glas, Porzellan, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Dokumente (mit Ausnahme der im folgenden Absatz 17.2 geregelten Wiederbeschaffungswert) oder Filme, Tonbänder, CDs, Speicherkarten oder sonstige Daten- oder Bildträger. Wenn Sie solche Güter verschicken, empfehlen wir Ihnen, diese selbst zu versichern.

 

17.2 Sie können bei uns  eine Versicherung für die Kosten für die Wiederherstellung, die Neuausgabe oder den Neudruck (einschließlich der Materialkosten z.B. für Papier zuzüglich angemessener Personalkosten) Ihrer Dokumentensendung abschließen, indem Sie das entsprechende Feld auf dem Frachtschein ankreuzen und die angegebene Gebühr bezahlen, um Sie gegen alle Risiken des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zu einem Maximalbetrag von 500,-- Euro pro Sendung zu versichern. Diese Versicherung ist nur für Dokumente erhältlich, die auf der Website der Tochtergesellschaft, des verbundenen Unternehmens oder der Niederlassung von TNT aufgeführt sind, die bzw. das Ihre Sendung zum Transport annimmt.

 

17.3 Die in diesem Artikel 17 (i) geregelten Versicherungsoptionen decken keine Folgeschäden (siehe Absatz 13.1) oder Transportverzögerungen ab oder wenn der Verlust infolge einer Verletzung Ihrer Verpflichtungen gemäß den vorliegenden Geschäftsbedingungen entstanden ist, (ii) sind nicht für sonstige Leistungen als Transportleistung verfügbar und (iii) sind für eine begrenzte Anzahl von Längern nicht verfügbar. Für eine Liste dieser Länder und/oder weiterer Informationen über die Versicherungsbedingungen und – deckung wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst oder besuchen Sie die Website der Tochtergesellschaft, des verbundenen Unternehmens oder der Niederlassung von TNT, die bzw. das Ihre Sendung zum Transport annimmt.

 

19. VERFAHRENSWEISE BEI SCHADENSERSATZANSPRÜCHEN
Falls Sie beabsichtigen einen Anspruch in Bezug auf eine verloren gegangene, beschädigte oder verzögerte Sendung oder für sonstige Schäden geltend zu machen, haben Sie sich an das anwendbare Übereinkommen und an das nachstehend beschriebene Verfahren zu halten, ansonst behalten wir uns das Recht vor, Ihren Anspruch zurückzuweisen:

 

19.1 Sie müssen uns schriftlich über den Verlust, die Beschädigung oder die Verzögerung informieren und zwar innerhalb von 21 Tagen (i) nach der Zustellung der Sendung, (ii) ab dem Tag, an dem die Sendung zugestellt werden sollte oder (iii) ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie auf den Verlust, die Beschädigung oder die Verzögerung aufmerksam geworden sein sollten, wenn sich die Forderung auf sonstige Leistungen bezieht.

 

19.2 Sie müssen Ihren Anspruch belegen, indem Sie uns alle maßgeblichen Informationen zu der Sendung und/oder dem Verlust, der Beschädigung oder der Verzögerung innerhalb von 21 Tagen ab dem Zeitpunkt zukommen lassen, zu dem Sie uns Ihren Anspruch melden.

 

19.3 Wir sind nicht verpflichtet, in Bezug auf irgendeinen Anspruch tätig zu werden, solange unsere Frachtgebühren nicht bezahlt sind und Sie sind nicht berechtigt, den von Ihnen beanspruchten Betrag von unseren Frachtgebühren abzuziehen.

 

19.4 Wir gehen davon aus, dass die Sendung in gutem Zustand zugestellt wurde, sofern  der Empfänger bei der Annahme der Sendung auf unserem Lieferschein keine Schäden vermerkt hat. Damit wir einen Schadensanspruch berücksichtigten können, müssen uns der Inhalt Ihrer Sendung und die Originalverpackung zur Inspektion zur Verfügung gestellt werden.

 

19.5 Sofern kein anwendbares Übereinkommen und/oder Gesetz eine abweichende Regelung vorsieht, erlischt Ihr Recht, einen Schadensersatzanspruch gegen uns geltend zu machen, wenn nicht innerhalb von 1 Jahr ab dem Zustellungsdatum der Sendung oder ab dem Datum, an dem die Sendung hätte zugestellt werden sollen oder ab dem Datum, an dem die Beförderung beendet wurde oder wenn sich der Anspruch auf sonstige Leistungen bezieht, innerhalb von 1 Jahr ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie auf den Verlust, die Beschädigung oder die Verzögerung aufmerksam geworden sein sollten, eine gerichtliche Klage eingereicht wird.

 

19.6 Für den Fall, dass wir Ihrem Anspruch ganz oder teilweise stattgeben, gewährleisten Sie uns gegenüber, dass Ihre Versicherer oder sonstige Dritte, die ein Interesse an der Sendung haben, auf sämtliche Rechte, Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel verzichtet haben, auf die diese eventuell durch Subrogation oder auf sonstigem Wege einen Anspruch bekommen.

 

19.7 Die Sendung gilt frühestens 30 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Nichtzustellung informiert haben, als verloren. Wir können schriftlich eine kürzere Frist mit Ihnen vereinbaren.

 

20. TARIFE UND BEZAHLUNG
20.1 Sie verpflichten sich, unsere Gebühren (inklusive aller anwendbaren Zuschläge) für die Beförderung der Sendung zwischen den auf dem Frachtbrief/im Transportvertrag angegebenen Orten oder für die Erbringung sonstiger Leistungen durch uns zuzüglich aller anfallenden Mehrwertsteuern innerhalb 7 Tagen nach dem Datum unserer Rechnung ohne Einbehaltung, Abzüge, Gegenforderungen, Widerklage oder Aufrechnung zu bezahlen.

 

20.2 Wenn Sie unsere Rechnung nicht innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Ausstellung anfechten, verlieren Sie sämtliche Rechte auf deren Bestreitung.

 

20.3 Unsere Frachtgebühren werden anhand der für Ihre Sendung geltenden Tarife berechnet, die Sie unserer aktuellen Tariftabelle oder Ihrem jeweiligen Vertrag entnehmen können. Unsere aktuelle Tariftabelle ist auf Anfrage von unseren Geschäftsstellen in dem Land erhältlich, in dem die Sendung in Rechnung gestellt wird.

 

20.4 Unser Tarif richtet sich nach dem höheren Wert aus dem tatsächlichen Gewicht oder dem volumetrischen Gewicht der Sendung und das volumetrische Gewicht wird unter Verwendung der in unserer Tariftabelle angegebenen volumetrischen Umrechnungsformel berechnet. Wir können das Gewicht und/oder Volumen und/oder die Stückzahl Ihrer Sendung prüfen und wenn wir Unstimmigkeiten bei dem von Ihnen angegebenen Gewicht und/oder Volumen oder bei der von Ihnen angegebenen Stückzahl feststellen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass für unsere Berechnung das von uns festgestellte Gewicht und/oder Volumen bzw. die von uns festgestellte Stückzahl herangezogen wird.

 

20.5 Üblicherweise begleicht der Empfänger bei der Zustellung der Sendung sämtliche Importzölle, Mehrwertsteuer für Güter sowie alle sonstigen Gebühren, mit denen die Sendung im Bestimmungsland belastet wird; für den Fall, dass der Empfänger die Zahlung ablehnt, verpflichten Sie sich, uns diese Beträge innerhalb von 7 Tagen nachdem wir Ihnen mitgeteilt haben, dass der Empfänger nicht zahlt, vollständig zu vergüten.

 

20.6 Sie bestätigen sich damit einverstanden, dass wir auf alle nicht innerhalb von 7 Tagen ab dem Rechnungsdatum bezahlten Rechnungen bis zur vollständigen und endgültigen Begleichung der jeweiligen Rechnung Zinsen in Höhe von 6 % über dem Basissatz der Europäischen Zentralbank erheben. Sie verpflichten sich, unsere angemessenen Kosten für die Eintreibung von nicht innerhalb von sieben Tagen ab dem Rechnungsdatum bezahlten Rechnungen zu tragen.

 

22. RECHT UND JURISDIKTION
22.1 Falls eine der hier genannten Bedingungen für ungültig oder nicht vollstreckbar erklärt wird, hat eine solche Entscheidung keine Auswirkung auf die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags, die insgesamt in Kraft bleiben. 

 

22.2 Sofern kein maßgebliches Abkommen eine abweichende Regelung enthält, unterliegen Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder in Zusammenhang mit diesem entstehen, den Gesetzen und Gerichten des Landes, in dem die Tochtergesellschaft, das verbundene Unternehmen oder die Niederlassung von TNT, die bzw. das Ihre Sendung zum Transport annimmt oder sonstige Leistungen erbringt, ansässig ist.